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Parcoursordnung

des BSG Mortantsch „Die Kellerratten“

  1. Schützen ist es gestattet, den Parcours nach vorheriger Anmeldung auf eigenes Risiko und Gefahr zu benutzen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt der Schütze selbst.
  2. Ohne ausführliche Unterweisung eines geübten Schützen darf kein Anfänger den Parcours begehen.
  3. Jeder Schütze muss sich vor Parcoursbenutzung mit Namen, Datum, Uhrzeit und Unterschrift im Schießbuch eintragen. Der Schütze bestätigt mit seiner Unterschrift, die Regeln gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
  4. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Benutzung des Parcours nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet. Der Erziehungsberechtigte/Bevollmächtigte haftet für den Minderjährigen!
  5. Der Parcours ist ausschließlich in der vorgegebenen, beschilderten und markierten Richtung zu begehen. Es ist ausdrücklich untersagt, den vorgegebenen Weg zu verlassen.
  6. Spann-, Ziel- und Schussvorgang dürfen erst gestartet werden, nachdem deutlich zu erkennen ist, dass sich niemand mehr im Gefahrenbereich vor oder hinter dem Ziel befindet. Es darf jedes Ziel nur von den dafür vorgesehenen Pflöcken beschossen werden.
  7. Es ist verboten, eigenmächtig Abschusspflöcke und Ziele zu verändern und Äste, Stauden und dgl. zu entfernen.
  8. Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur am Abschusspflock in Richtung der Zielscheibe ausgezogen werden.
  9. Es gilt die 3 Pfeilrunde, nach dem ersten Treffer ist es untersagt, noch weitere Pfeile auf das Ziel zu schießen.
  10. Beim Suchen von Pfeilen muss deutlich erkennbar sein, dass das Ziel noch nicht frei ist (z.B. Bogen vor das Ziel stellen)
  11. Hunde müssen im gesamten Parcoursbereich an der Leine geführt werden.
  12. Es ist untersagt, jeglichen Müll (Trinkflaschen, gebrochene Pfeile ect.) am Parcoursgelände zu entsorgen.
  13. In Österreich ist das Schießen auf lebende Tiere gesetzlich verboten!
  14. Mit Benutzung des Parcours erklärt jeder Schütze den Verzicht auf Ansprüche aller Art bei Sach- und Personenschäden, insbesondere gegenüber dem Bogensportverein BSG Mortantsch „Die Kellerratten“ und den Grundbesitzern.
  15. Personen, die gegen diese Ordnung verstoßen, können vom Parcoursgelände verwiesen werden.

 

Der Vorstand